Inhalte

 

  • Sonderausgaben 2023
  • Geringwertige Wirtschaftsgüter noch bis Jahresende 2023 anschaffen
  • Sachzuwendungen an Arbeitnehmer (z.B. anlässlich von Betriebs- oder Weihnachtsfeiern)
  • Dienstleistungs- und Handwerkerrechnungen bis Jahresende 2023 bezahlen
  • Arbeitszimmer und Homeoffice ab 2023
  • Ausweis von gewillkürtem Betriebsvermögen
  • Lohnsteuer-Ermäßigung

 

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