Infobrief Dezember 2019
Inhalte Inventur am Ende des Wirtschaftsjahres Grundsteuerreform beschlossen Mindestlohn ab 1. Januar 2020: 9,35 Euro Weitere Steueränderungen ab 2020 und später Verbilligte Überlassung einer Wohnung Vorsteuerabzug bei Umzugskostenerstattung anArbeitnehmer Zurechnung eines Kirchensteuer-Erstattungsüberhangs Fristverlängerung bei Umstellung von Registrierkassen